Weiterbildung in der pferdgestützten Therapie, Förderung und im Sport
Qualitätssicherung in den Fachbereichen Medizin, Psychotherapie, Psychologie, Pädagogik und im Sporten
Das DKThR ist seit über 50 Jahren als Fachinstitution auch Anbieter von Weiterbildungen in der pferdgestützten Therapie, Förderung und im Pferdesport für Menschen mit Behinderung. Für eine fachliche Weiterbildung im DKThR bedarf es eines (staatlich) anerkannten Grundberufs und einer fundierten pferdefachlichen Qualifikation. Die DKThR-Weiterbildungen bauen daher z.B. auf dem Berufsprofil der Pädagogen, der Psychologen, der Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologischen Psychotherapeuten, der Fachärzte für Psychotherapie sowie der Physio- und Ergotherapeuten auf. In den DKThR-Weiterbildungen wird der Grundberuf mit der pferdefachlichen Qualifikation verknüpft und zu einer praxisorientierten Zusatzqualifikation ausgebaut. In Kooperation mit Berufsschulen in Nordrhein-Westfalen führt das DKThR bundesweit einmalig die Weiterbildung zur „Staatlich geprüften Fachkraft für heilpädagogische Förderung mit dem Pferd“ durch.
Das DKThR ist außerdem Herausgeber von Fachliteratur sowie Träger und Förderer wissenschaftlicher Studien.
Begriffserläuterung:
„Therapeutisches Reiten“ ist ein eigenständiger Begriff, dem eine historische Entwicklung zugrunde liegt und der sich vor allem gesellschaftlich etabliert hat. Im weiteren Sinne umfasst "Therapeutisches Reiten" Therapie, Förderung und Sport; im engeren Sinne umfasst es pferdgestützte Therapie und Förderung in den Fachbereichen Medizin, Psychotherapie, Psychologie und Pädagogik.

Ihre Ansprechpartnerin
Anna Auf der Landwehr
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Nutzen Sie gerne unser Angebot für eine persönliche Beratung:
Montag bis Mittwoch
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Fachqualifikation
Fortbildung zur Fachkraft
Fördermöglichkeit
Lehrgangsleitungen Veranstaltungsorte
Der DKThR-Weiterbildugen
Fachseminare
Zusatzfortbildungen
Formulare
Auszeichnung und Kennzeichnung
Fachkräfte-Schild und Anerkannte Einrichtung
Fördermöglichkeiten
Bildungsurlaub
In Deutschland haben Arbeitnehmer in fast allen Bundesländern das Recht auf Bildungsurlaub, Bildungszeit oder Bildungsfreistellung – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Durch diesen Anspruch können sie bis zu fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstagen im Jahr oder bis zu zehn Tage in zwei Jahren erhalten, die speziell für berufsbezogene Weiterbildungen oder auch für politische Bildung genutzt werden können. Die Weiterbildungen des DKThR sind für Inanspruchnahme von Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung in folgenden Bundesländer anerkannt: Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen
Förderprogramme von Bund und Ländern
Ein kurzer Überblick über die verschiedenen Programme, die von der Bundesregierung aufgelegt wurden, um individuelle Weiterbildungsaktivitäten zu fördern, zeigt ihre Unterschiede in Bezug auf Zielgruppen und Ziele. Die Programme sind speziell auf die Bedürfnisse verschiedener Personengruppen ausgerichtet.
Ein umfassender Überblick über verschiedene Bundesprogramme für Bildung und Forschung wird Ihnen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung auf der Webseite https://www.bildungspraemie.info/de/-bundesprogramme.php bereitgestellt. Wenn Sie jedoch speziell nach passenden Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen in Ihrem Bundesland suchen, finden Sie weitere Informationen hier: https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php. Dort können Sie sich über Förderprogramme informieren, die speziell in Ihrem Bundesland angeboten werden.
Förderung berufliche Bildung
Es gibt eine Vielzahl von Stiftungen, die spezielle Programme zur Unterstützung der beruflichen Bildung und Weiterbildung anbieten. Insbesondere für die DKThR-Weiterbildungen können unter Umständen Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Für nähere Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten empfehlen sich folgende Webseiten: www.begabtenfoerderung.de, www.sbb-stipendien.de sowie www.foerderdatenbank.de. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den verschiedenen Stiftungen und deren Förderprogrammen.
Praktika im Therapeutischen Reiten
Praktika müssen bei DKThR-Fachkräften oder Fachkräften mit einer Weiterbildung des europäischen Dachverbandes FATP (Forum der Ausbildungsträger einer Therapie mit dem Pferd) absolviert werden. (Sondergenehmigungen für Personen mit Wohnsitz im Ausland auf Antrag). Praktika haben eine Gültigkeit von vier Jahren nach Ausstellungsdatum. Der Nachweis kann formlos erfolgen.
Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung der ausgebildeten DKThR-Fachkräfte und der DKThR anerkannten Einrichtungen.
Downloads
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Download PDF-Datei
Stand 2019
Testate für Praktika
UPSG Reiten
Grundlagenqualifikation Assistent im Therapeutischen Reiten
Pferdgestützte Physiotherapie “Hippotherapie (DKThR)®”
Pferdesport für Menschen mit Behinderung
UPSG Voltigieren
Pferdgestützte Ergotherapie
Pferdgestützte Pädagogik
Traumapädagogik und Traumazentrierte Fachberatung (DeGPT/FVTP)
Sonstiges
BMEL – Übersicht BMEL informiert über Tierschutz – Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport
Durchführungsbestimmungen (Richtlinien) des DKThR
Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
Landesverbände der FN
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Für das DKThR als Fachverband ist die Sicherung der Qualität, die Fortentwicklung und Anerkennung des Themengebiets therapeutisches Reiten zum Wohle und im Sinne aller Beteiligten einschließlich des Partners Pferd ein Grundsatz.
Laufend aktuelle Informationen aus Theorie und Praxis, Interessenvertretung: „Sie sind nicht allein!“, exklusive Fortbildungsangebote, rechtliche und wirtschaftliche Beratung, Bildmaterial, Flyer und Broschüren zur freien Verfügung.