Para-Fahren

Fahrsport für Menschen mit Behinderungen

Para-Fahren gehört zu den erfolgreichsten Disziplinen des Para-Pferdesports in Deutschland und ist offizielle Disziplin der FEI, jedoch keine paralympische Disziplin.

Umsteiger und Neueinsteiger

Gerade der Fahrsport für Menschen mit Behinderungen bietet unzählige Möglichkeiten

  • für Menschen, die das Fahren als Turniersport ausüben, aber aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung entweder mit nur geringem Erfolg Turniere bestreiten oder den Sport wegen ihrer nachlassenden Fähigkeiten aufgeben wollen oder bereits aufgegeben haben.
  • für Menschen, die gerne einen Pferdesport betreiben wollen, aber nicht oder nicht mehr reiten können. Fahren kann man mit zum Teil erheblich geringeren körperlichen Restfähigkeiten und mit Behinderungen, bei denen das Reiten völlig unmöglich ist.

Diesen Menschen eröffnet das Fahren eine unglaubliche Selbstständigkeit, die Möglichkeit das eigene Pferd zu behalten, zum Fahrpferd umschulen zu lassen und wieder im Pferdesport und auch dem Turniersport aktiv zu werden. Gewusst wie, heißt hier der wichtigste Grundsatz, denn ohne ein paar Voraussetzungen, die man sich schaffen muss, geht es nicht.

Para-Fahren – Die Hilfsmittel

Ebenso wichtig wie der Sportgesundheitspass sind die kompensatorischen Hilfsmittel, die jeder einzelne Fahrer, individuell angepasst, benötigt. Während die erfahrenen Fahrer schon wissen, was ihnen das Fahren erleichtern wird, benötigen die Neueinsteiger Beratung. Hier hilft die IG Fahren für Menschen mit Behinderung gerne weiter und vermittelt Kontakte.

Es gibt die unterschiedlichsten Hilfsmittel, die bereits eine Genehmigung erhalten haben und offiziell eingesetzt werden dürfen.

 

  • besondere Leinen z.B. mit Stegen oder Schlaufen, bei Problemen mit der Leinenhaltung oder verminderter Kraft in den Händen
  • Umbauten an den Kutschen: umgebaute Bremsen, Bremskraftverstärker, Aufstiegshilfen, Sitze mit hohen Seiten oder Rückenlehnen oder einer besonderen Neigung, Schalensitze, große Podeste im Fußraum
  • Hilfen durch den Beifahrer, der die Peitschenführung (bei verminderter Kraft in Händen oder Armen durch z.B. MS oder Muskelatrophie) oder das Bremsen übernimmt (bei teil- oder querschnittgelähmten Fahrern)
  • der Verzicht auf Dinge, die im Regelsport gefordert werden, z.B. das Tragen von Handschuhen, Ziehen des Hutes beim Grüßen, etc. oder in einer Dressuraufgabe gefordert werden, z.B. das Fahren mit Leinen in einer Hand
  • die Erlaubnis sonst verbotener Dinge, z.B. die motorisierte Parcours-Besichtigung bei gehbehinderten Fahrern oder eine Begleitperson bei der Besichtigung des Kegelparcours, die den Fahrer im Rolli schiebt
  • kleinere Hilfsmittel – Klettbänder, die die Knie zusammen halten, kleine Podeste im Fußraum mit Schlaufen, in die man die Füße stellen kann, Fröschl auf den Leinen oder beschichtete Leinen, damit man diese besser greifen kann, das Verlängern der Leinen bis in den Zugriffsbereich des Beifahrers, damit dieser, sollte der Fahrer die Leinen verlieren, schnell zugreifen kann, usw.
Foto: Thomas Hartwig

Einstieg in den Turnier-Para-Fahrsport

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Para-Fahren als Turniersport

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Para-Fahren Hobby und Therapie

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Merkblatt Wettkampfordnung Para-Sport

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Der Sport-gesundheitspass

Der Sportgesundheitspass gilt sowohl bei Regelsport-Turnieren als auch bei reinen Behinderten-turnieren

Fahrausbildung

Mit dem Sportgesundheitspass und den darin stehenden Hilfsmitteln darf bereits die erste Prüfung gemacht werden

Grades

Durch die Einteilung in Grades soll den unterschiedlich schweren Einschränkungen im Sport Rechnung getragen werden

Aufgaben

Hier finden Sie die aktuellen offiziellen Para-Fahrsportaufgaben und das FEI Regelwerk

Termine

Termine beim Para-Fahren und die Sichtungswege zu Championaten

Ansprechpartner

Hier finden Sie ihre Ansprechpartner im Para-Fahrsport

Fahrausbildung und Turnierteilnahme

Wichtig: Mit dem Sportgesundheitspass und den darin stehenden Hilfsmitteln darf bereits die erste Prüfung zum Fahrabzeichen, also der „Führerschein“ für Gespannfahrer, gemacht werden. Für alle weiteren Prüfungen und Fahrabzeichen gilt der Sportgesundheitspass ebenfalls. Gleiches gilt für alle Fahrturniere im Regelsport und Para-Fahrsport. Sämtliche Hilfsmittel, die im Sportgesundheitspass aufgeführt sind, dürfen zum Ausgleich der Behinderung genutzt werden. Notwendig ist allerdings, dass eine Kopie des Sportgesundheitspass vor Prüfungsbeginn an der Meldestelle hinterlegt wird, dass die Richter vorab informiert werden. Unsere Empfehlung: ein persönliches Gespräch mit den jeweiligen Richtern.

Wichtig: Ausbilder, Prüfer, Veranstalter und Richter übernehmen kein unkalkulierbares Risiko, da bei der Klassifizierungsuntersuchung auch gleichzeitig die Sportfähigkeit überprüft und festgestellt wird. Zu schwer behinderte Anwärter erhalten keinen Pass und scheiden damit aus dem Turnier-Fahrsport aus.

Auch versicherungstechnisch, z.B. für Fahrten im Straßenverkehr oder auf Vereins- und Turnierplätzen, ist der Sportgesundheitspass wichtig!

Grades im Para-Fahrsport

Im Para-Fahrsport gibt es national 3 Grades, international 2 Grades. In Grade I sind die am schwersten eingeschränkten Fahrer, in Grade II die leichter eingeschränkten Fahrer eingestuft. In Grade III werden die Fahrer eingestuft, deren Behinderung oder Krankheit nicht so schwer ist, dass eine Einstufung in Grade I oder II gerechtfertigt ist, die jedoch auf kompensatorische Hilfsmittel angewiesen sind um den Sport ausüben zu können.

Im Wesentlichen soll durch die Einteilung in Grades den unterschiedlich schweren Einschränkungen im Sport Rechnung getragen werden. Verbunden mit den Hilfsmitteln, die den Sportlern entsprechend ihrer Einschränkungen erlaubt werden, sollen die Fahrer möglichst uneingeschränkt diesen Sport ausüben können und zwar als Freizeitsport, als Turniersport im Regelsport und bei den Turnieren im Para-Fahrsport.

Während zum Beispiel Fahrer mit einer kompletten Querschnittlähmung (Rollifahrer mit eingeschränkter Rumpfkontrolle und teils verminderter Kraft in den Schultern/Armen) meist in Grade I eingestuft werden, erhalten Fahrer mit einer inkompletten Querschnittlähmung (teil- oder zeitweise gehfähig, verminderte Kontrolle in den Beinen) das Grade II. Dem entsprechend erhalten Grade III die Personen, die nicht in die Profile der FEI passen, aber auf Grund einer körperlichen Einschränkung (z.B. ein versteiftes Fuß-oder Kniegelenk) nicht in der Lage sind, den Sport ohne kompensatorische Hilfsmittel auszuüben. Dies könnte z.B. eine zusätzliche Bremse für den Beifahrer sein.

Die aktuell offiziellen Para-Fahrsportaufgaben und das FEI Regelwerk

Zum Training und für die Wettkampfvorbereitung gelangen Sie hier zu den Para-Fahrsportaufgaben auf der  offiziellen FEI Seite.  Dort können Sie die Aufgaben als PDF-Datei downloaden. Die offiziellen internationalen Aufgaben gibt es leider nur in englischer Sprache.

Hier finden Sie das FEI Regelwerk.

Die Aufgabe finden Sie auch auf der Homepage der Interessengemeinschaft Fahren mit Behinderung und zwar als Bahnfiguren und in Deutsch und Englisch.

Aktuelle Termine für Para-Fahren

Datum – Veranstaltung – Ort – Land

01.-03.07.2022 – Deutsche Meisterschaften – Schwanau – Ottenheim- (Baden-Württemberg)

Sichtungsweg zu internationalen Championaten (WM)  Para-Fahren 

Bei den oben genannten Veranstaltungen sollten WM Kandidaten mit dem Pferd/Pony starten, das auch mit zur WM fahren soll. Es gilt also die Fahrer/Pferd Kombination.

WM Kandidaten müssen ein Stallbuch führen.

Weitere individuelle Turnierstarts sind mit dem Bundestrainer abzusprechen.

Über die Teilnahme am Championat entscheidet der Bundestrainer.

Ansprechpartner im Para-Fahrsport

IG Fahren für Menschen mit Behinderung e.V.

1. Vorsitzender
Markus Beerhues
E-Mail
Telefon: 05248 822673

2. Vorsitzender
Hubert Markett
E-Mail
Telefon: 02851 1474

Pressesprecherin
Jutta Lehmeyer
E-Mail
Telefon: 05451 15979

Bundestrainer
Ludger Schmeing

Arzt
Stefan Sevenich
E-Mail

Weitere Informationen zum Fahrsport mit Behinderung finden Sie auch auf der Internetseite www.fahren-mit-behinderung.de

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

Für das DKThR als Fachverband ist die Sicherung der Qualität, die Fortentwicklung und Anerkennung des Themengebiets therapeutisches Reiten zum Wohle und im Sinne aller Beteiligten einschließlich des Partners Pferd ein Grundsatz. 

Dartscheibe. Treffer. Foto: iStock
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