Die Fachkräfte in den verschiedenen Bereichen des Therapeutischen Reitens übernehmen bei der Leitung von therapeutischen oder pädagogischen Maßnahmen sowie bei der Erteilung von Reitunterricht für Menschen mit Behinderungen eine besondere Verantwortung. Der Verantwortung für die Pferde, die Menschen und den Erfolg der Maßnahme können sie nur auf der Grundlage einer fundierten Weiterbildung und professionellen Handelns gerecht werden.
Die Weiterbildungen des DKThR in den vier Bereichen des Therapeutischen Reitens basieren jeweils auf einem einschlägigen Grundberuf sowie einer pferdefachlichen, reiterlichen oder voltigierfachlichen Ausbildung. Derzeit bestehen die Weiterbildungen in den vier Bereichen aus:
- Praktika
- Besuch eines Informationswochenendes
- Grundkurs
- Abschlusskurs (evtl. in zwei Blöcke geteilt)
- Prüfung
- bei bestandener Prüfung Vergabe einer berufsbezogenen Zusatzqualifikation
Der Zusatz DKThR hinter der Bezeichnung Physiotherapeut in der Hippotherapie, Reit- und Voltigierpädagoge, Ausbilder im Reiten als Sport für Menschen mit Behinderung, Ergotherapeut mit Zusatzqualifikation in der Ergotherapeutischen Behandlung mit dem Pferd, darf nur verwendet werden, wenn die Weiterbildung beim DKThR erfolgreich absolviert wurde. Eine ausführliche Broschüre mit Informationen zur Weiterbildung (Unterkunft, Lehrgangsorten, Preise, Anmeldeformular usw.) finden Sie im
Downloadbereich.
Die Qualitätssicherung der Weiterbildungen und die Weiterentwicklung der Arbeit in den vier Bereichen werden jeweils durch einen Arbeitskreis, der aus Fachkräften zusammengesetzt ist, gewährleistet. Daneben bestehen Kooperationen zu verschiedenen Berufsverbänden (z. B.
Zentralverband der Krankengymnasten,
Deutscher Verband der Ergotherapeuten), um die aktuellen Entwicklungen im jeweiligen Fachbereich auch für die Arbeit mit dem Pferd nutzen zu können. Die Mitglieder des DKThR können sich auf den Jahrestagungen oder interdisziplinären Tagungen über die neusten Entwicklungen im Therapeutischen Reiten informieren.
Als Qualitätsmerkmal können Fachkräfte im Therapeutischen Reiten mit einer Zusatzqualifikation des DKThR, ihre Einrichtung, in der das Therapeutische Reiten stattfindet,
kennzeichnen lassen. Grundlage hierfür ist neben der DKThR Zusatzqualifikation die Einhaltung der Richtlinien für Pferdehaltung der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. Das Prüfsiegel wird für drei Jahre vergeben und somit regelmäßig durch eine Kommission des DKThR und der Deutsche Reiterliche Vereinigung überprüft. Die Einrichtungen werden auf einer Empfehlungsliste geführt und sind somit für Interessenten öffentlich zugänglich.