Reiten als Sport für Behinderte ist eine vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) anerkannte Behindertensportart.
Damit die behinderte Sportlerin, der behinderte Sportler auch an Vergleichswettkämpfen teilnehmen kann, ist eine Sportuntersuchung notwendig. Die Dokumentation der Befunde, Diagnosen und Medikamenteneinnahme erleichtert den Turnierärzten die Betreuung der Sportler und vermeidet unnötige Rückfragen in Zweifelsfällen einer Wettkampfklassen-Einstufung.
Als behinderter Sportler, der besondere, so genannte kompensatorische Hilfsmittel benötigt, die seine Behinderung ausgleichen, braucht man den Sportgesundheitspass. Die Antragsformulare gibt es beim
DKThR oder
hier zum Download. Ausgefüllt werden muss der Antrag von einem Arzt, der den Antrag weiterreicht an einen autorisierten Sportmediziner, das ist z. Zt. Frau Dr. Staemmler-Kienzle. Sie entscheidet, ob sie den Sportler persönlich sehen möchte, welche Hilfsmittel oder Erleichterungen in den Pass eingetragen werden und in welchen Grad der Sportler eingestuft wird.
Der Sportgesundheitspass gilt sowohl bei Regelsport-Turnieren als auch bei reinen Behindertenfahrturnieren!
Auch ohne diesen Sportgesundheitspass kann man selbstverständlich im Regelsport starten, dann allerdings ohne Einsatz besonderer Hilfsmittel.