"Indem wir lehren, lernen wir." (Seneca)
Wer mit Tieren und Menschen zusammenarbeitet, trägt in jedem Fall eine ganz besondere Verantwortung. Im Therapeutischen Reiten gilt das noch viel mehr: Nur mit qualifizierter Ausbildung, dem richtigen Verständnis und ausreichender Erfahrung dürfen Trainer und Therapeuten eingesetzt werden.
Die vom DKThR angebotenen Zusatzausbildungen können nur mit dem entsprechenden Grundberuf (
pädagogische Ausbildung,
Physiotherapeuten) sowie entsprechender reiterlichen Prüfung absolviert werden. Grundsätzlich bestehen alle Ausbildungsmöglichkeiten aus folgenden Teilen:
- Praktikum
- Besuch eines Informationswochenendes
- reiterliche Ausbildung
- Besuch des Grundkurses (zwischen 7 9,5 Tage)
- Besuch des Abschlusskurses (zwischen 7 9,5 Tage) mit anschließender Prüfung
Das DKThR arbeitet mit verschiedenen Berufsverbänden, wie z. B. der ZVK (Zentralverband der Krankengymnasten) zusammen. Jeder Fachbereich hat einen eigenen Arbeitskreis, der sich aus Fachleuten des jeweiligen Berufsbildes zusammenstellt. In den einzelnen Arbeitskreisen werden die Ausbildungen ständig qualitativ überprüft und Änderungen entsprechend umgesetzt.
Ebenfalls bietet das DKThR die Möglichkeit an, sich als Therapeutische Einrichtung des DKThR
kennzeichnen zu lassen. Somit können sich die Einrichtungen nach außen gegenüber Dritten kenntlich machen und sich von anderen Ausbildungsanbietern qualitativ absetzen. Grundvoraussetzung ist hier die abgeschlossene Zusatzausbildung beim DKThR sowie die Erfüllung der Richtlinien für Pferdehaltung der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. Das Prüfsiegel wird jeweils für drei Jahre vergeben und so regelmäßig durch eine Kommission des DKThR sowie der FN überprüft. Gerade diese Einrichtungen werden durch das DKThR an Patienten, Ämter etc. weiterempfohlen.