Kinder-Unterstützungs-Fonds (KUF) des DKThR
Mit dem Kinder-Unterstützungs-Fonds (KUF) des DKThR sollen Kinder mit Behinderung sowie Kinder mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gefördert und unterstützt werden. Wir freuen uns, die Kosten von Therapieplätzen für bedürftige Kinder unterstützen bzw. übernehmen zu können und sind dankbar für die zahlreichen, großzügigen Spenden, die dieses ermöglichen.
Als Grundvoraussetzung für die Förderung gilt, dass der ausführende Therapeut eine der drei beim DKThR erworbenen Lizenzen nachweisen kann. Das Antragsverfahren sieht vor, dass Sie Ihr Vorhaben schildern und Angaben zu der von Ihnen ausgewählten und zu fördernden Person machen. Bei Schul- bzw. Gruppenprojekten geben Sie bitte an, an welche Zielgruppe sich das Vorhaben wendet und wie viele Teilnehmer miteinbezogen werden sollen. Bitte machen Sie konkrete Angaben zur Art der Behinderung bzw. der besonderen sozialen Benachteiligung.
Wichtig ist auch das Vorhaben zu begründen sowie die konkreten Ziele des Vorhabens innerhalb der beantragten Laufzeit darzustellen.
Die eingehenden Spendenanträge werden sorgfältig geprüft, bearbeitet und zur Entscheidungsfindung dem Vorstand des DKThR vorgelegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch (0 25 81-92 79 19-0) oder per E-Mail (
dkthr@fn-dokr.de) an die Geschäftsstelle des DKThR.