Dem DKThR obliegen, gemäß gültiger Satzung vom 15.03.2005, vornehmlich folgende Aufgaben:
- die gezielte Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit, über die Notwendigkeit des Therapeutischen Reitens und seine Bedeutung für die Volksgesundheit
- die Förderung und fachliche Unterstützung aller in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Fachkräfte, Kliniken, Therapiezentren, Reit- und Fahrvereine, Reit- und Fahrschulen und anderer zweckmäßiger Institutionen in den von dem DKThR geförderten Bereichen des Therapeutischen Reitens
- die Vertretung und Beratung ihrer Mitglieder im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben
- die Erarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen für das Therapeutische Reiten
- die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in enger Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Berufs- und Fachverbänden sowie Mitgliedsvereinigungen des DKThR
- die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen und Förderung wissenschaftlicher Publikationen
- die Regelung der Kostenfrage mit den zuständigen Instanzen
- die Förderung internationaler Zusammenarbeit